Blog / Nachhaltigkeit

24. März 2025

Omnibus schlägt zu

Eigentlich war ab 2025 in der Europäischen Union eine bahnbrechende Veränderung in der unternehmensbezogenen Berichterstattung für große Unternehmen, und in den darauffolgenden Jahren für KMUs, geplant. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Unternehmen verpflichtet, umfassende detaillierte Berichte zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten offen zu legen, hätte am Markt für höhere Transparenz und eine verbesserte Datenbasis sorgen sollen. Nun gab es von der Europäischen Union jedoch eine Kursänderung.

Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Omnibusverordnung, die nicht nur die CSRD, sondern auch die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die Taxonomie-Verordnung sowie die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) adressieren soll. Das Hauptziel dieser Verordnung ist es, den bürokratischen Aufwand für Firmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), zu verringern

Ein zentrales Element der vorgeschlagenen Omnibusverordnung betrifft die Abmilderung des Geltungsbereichs der CSRD. Künftig sind nur noch Unternehmen verpflichtet, nichtfinanzielle Berichte zu erstellen, die mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro aufweisen. Darüber hinaus wird die Frist für die zweite und dritte Welle der berichtspflichtigen Unternehmen von 2026 und 2027 auf 2028 verschoben.

Ein weiterer Punkt der Reform betrifft den freiwilligen VSME-Standard, der künftig als Grundlage für einen neuen freiwilligen Berichtsstandard dienen soll. Dieser soll insbesondere nicht berichtspflichtigen KMU in den Lieferketten helfen, die von großen Unternehmen geforderten Informationen zu erfassen. Dies soll den sogenannten „Trickle-Down-Effekt“ verringern, indem KMU`s lediglich die im freiwilligen Standard verlangten Informationen bereitstellen müssen. Die Europäische Kommission plant außerdem, den Delegierten Rechtsakt zur Festlegung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu überarbeiten. Das Ziel ist es, die Anzahl der erforderlichen Datenpunkte zu verringern und eine bessere Kohärenz mit anderen Rechtsvorschriften zu erreichen. Dies führt dadurch jedoch zu einer Reduktion der Detailtiefe. Sektorspezifische Standards sowie der Standard für hinreichende Prüfsicherheit sollen ebenfalls gestrichen werden.

Zwar bleiben die Berichterstattung von Scope 1,2 und 3 Werten ein wesentlicher Bestandteil der Nachhaltigkeitsberichterstattung der CSRD, jedoch werden durch die gelockerte Lieferketten Berechnung die Scope 3 Werte ungenauer. Außerdem sorgt die Omnibusverordnung zu einer Verzögerung der Berichterstattung. Die Änderungen sollen zwar in Zukunft den bürokratische Aufwand in der EU reduzieren, sorgen jedoch für eine Dämpfung in der erhofften Nachhaltigkeits-Transparenz.

Lukas Obersteiner
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