
Blog / Nachhaltigkeit
27. Februar 2024
Nachhaltigkeitsberichterstattung – Quo vadis
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) führt zu umfassenden Neuerungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die regulatorischen Änderungen bedeuten, dass neben den bisher NFRD-pflichtigen, d.h. große börsennotierte, Unternehmen fortan auch große Unternehmen sowie börsennotierte KMUs ihre nachhaltigkeitsbezogenen Tätigkeiten offenlegen müssen. Als große Unternehmen werden jene qualifiziert, die zumindest zwei der drei nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen: Nettoumsatz von 40 Millionen Euro, Bilanzsumme von 20 Millionen Euro und/oder im Durchschnitt 250 Beschäftigte im Laufe des Berichtsjahres. Die Erweiterung des Anwendungsbereiches führt Schätzungen zufolge zu einer über 20fachen Erhöhung der berichtspflichtigen Unternehmen in Österreich ab 2025. Die Vorgaben der CSRD sehen in diesem Zusammenhang ein detailliertes Stufenmodell für das Inkrafttreten der berichtspflichtigen Unternehmen vor.
Die nunmehr aufgrund der CSRD geltenden Bestimmungen, die noch in nationales Recht umgesetzt werden müssen, unterliegen einem einheitlichen und strengen Berichtsstandard: dem European Sustainability Reporting Standard (ESRS) der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group). Vor diesem Hintergrund wird sichergestellt, dass Anleger:innen abseits von finanziellen Unternehmenskennzahlen auch eine Vielzahl an nachhaltigkeitsrelevanten Informationen transparent und einheitlich zur Verfügung gestellt werden.
Wenngleich die Security KAG den regulatorischen Bestimmungen der CSRD nicht unterliegt, sehen wir uns dazu verpflichtet, umfassend über unsere nachhaltigkeitsbezogenen Tätigkeiten, auf Unternehmens- und Produktebene zu berichten. Dieser freiwillige Nachhaltigkeitsreport bietet einen Überblick über die bisherigen Umsetzungsmaßnahmen im Bereich der nachhaltigen Entwicklungen sowie über zukünftige Zielsetzungen der Security KAG. Der nächste Nachhaltigkeitsbericht wird im Q3 2024 veröffentlicht. Bleiben Sie am Laufenden und abonnieren Sie hierzu gerne unseren Newsletter.
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